- Kapitalanteil
- 1. Begriff: Gesetzlicher Maßstab für die wirtschaftliche Beteiligung des einzelnen Gesellschafters am ⇡ Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft. Die Summe der K. ergibt meist das (vom wahren Wert oft abweichende) buchmäßige Gesellschaftsvermögen. Von der Beteiligung des Gesellschafters ist der K. nicht zu trennen, also nicht selbstständig übertragbar.- 2. Nach dem K. errechnet sich der Gewinnanspruch (Gewinn- und Verlustbeteiligung), die ⇡ Entnahme oder bei ⇡ Auflösung der Anspruch auf das Reinvermögen.- 3. Buchung: Der K. wird auf dem ⇡ Kapitalkonto des Gesellschafters in der Passivspalte geführt, er kann aber auch aktiv werden, z.B. durch Verluste (⇡ negatives Kapitalkonto). K. ist streng zu trennen vom ⇡ Privatkonto des Gesellschafters.
Lexikon der Economics. 2013.